Förderprogramme in der Schweiz
Da Balkonkraftwerke relativ neu und in einem regulatorischen Graubereich sind, gibt es oft keine spezifisch dafür ausgerichteten Förderprogramme, wie es bei größeren Photovoltaikanlagen der Fall ist. Dennoch kann es lokale oder kantonale Initiativen geben, die Unterstützung bieten. Wer weiss, vielleicht wird sich die Schweiz diesbezüglich etwas zügiger bewegen nach der Urteilssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im April 2024 betreffend der Verletzung der Menschenrechte im Umweltbereich…
- Kantonale Förderprogramme: Die Förderung von erneuerbaren Energien, einschließlich Photovoltaikanlagen, wird oft auf kantonaler Ebene geregelt. Einige Kantone bieten spezielle Zuschüsse oder Unterstützungen an, die auch kleinere Photovoltaik-Systeme wie Balkonkraftwerke umfassen können. Es ist ratsam, sich direkt bei der Energieberatungsstelle deines Kantons zu informieren, um keine möglichen Angebote zu verpassen.
- Steuervergünstigungen: In einigen Fällen können die Kosten für die Installation von erneuerbaren Energiesystemen von den Steuern abgesetzt werden. Dies kann auch für kleinere Systeme wie Balkonkraftwerke gelten, abhängig von den spezifischen Bestimmungen in deinem Kanton.
- Kleinere lokale Subventionen oder Initiativen: Manchmal bieten Gemeinden oder lokale Energieversorger eigene kleine Förderprogramme oder Rückvergütungen an, um die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern. Es lohnt sich, auch hier nachzufragen.
Empfehlung
Am besten ist es, du informierst dich direkt bei…
- deiner kantonalen Energieberatungsstelle,
- deiner Gemeinde und
- deinem lokalen Energieversorger.
Diese Stellen können dir aktuelle Informationen zu möglichen Fördermitteln und Unterstützungen geben, die auf Balkonkraftwerke zutreffen könnten.
Besipiel (Stand Februar 2024): Der Kanton Zürich bietet in Zusammenarbeit mit den Elektrizitätswerken der Stadt Zürich (ewz) und dem Onlineprtal topten.ch eine Subvention an. Kundinnen und Kunden von ewz erhalten CHF 200 pro Panel auf 1-Panel- und 2-Panel-Anlagen ab 250 W. Die Maximalförderung beträgt CHF 400.
Falls du keine Fördermittel erhälst, musst du für die Beschaffungskosten in vollem Umfang selbst aufkommen. Aufgrund der geringen Stromproduktion amortisiert sich eine solche Anlage deshalb erst nach vier bis sieben Jahren. Das ist aber immer noch eine vergleichsweise hohe Rendite.
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Aber genug des Guten jetzt. Im nächsten Abschnitt Planung eines Balkonkraftwerks werden wir uns damit befassen, welche Schritte du für eine perfekte Planung deines Balkonkraftwerks durchführen solltest.
