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Regularien

Wie bei anderen Vorhaben, gilt es auch bei Balkonkraftwerken einige Dinge zu beachten und Regeln zu befolgen.

Bewilligung

  • Baubewilligung
  • Bewilligung des Vermieters
  • Bewilligung der Stockwerkeigentümer

Anmelden

  • Beim Energieversorger

Fördermittel

Für Balkonkraftwerke - überhaupt für Solaranlagen unter 2‘000 Watt Leistung - gibt es in der Schweiz leider keine standardisierte staatliche Förderung. Üblicherweise musst du für die Beschaffungskosten komplett selbst aufkommen.

Aufgrund der geringen Stromproduktion amortisiert sich eine solche Anlage deshalb erst nach vier bis sieben Jahren. Das ist aber immer noch eine vergleichsweise hohe Rendite.

Es gibt aber erste andere Fördermassnahmen für Balkonkraftwerke, um diese für Mieter erschwinglicher zu machen und für eine grössere Verbreitung zu sorgen. Stand Februar 2024 bietet nur der Kanton Zürich in Zusammenarbeit mit den Elektrizitätswerken der Stadt Zürich (ewz) und dem Onlineprtal topten.ch eine Subvention an. Kundinnen und Kunden von ewz erhalten CHF 200 pro Panel auf 1-Panel- und 2-Panel-Anlagen ab 250 W. Die Maximalförderung beträgt CHF 400.


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